Abgeordnete setzen sich in Brief an Oberbürgermeister Dr. Mentrup und Arnold für zügige Planung ein
Ettlingen/Stuttgart. Radschnellwege sind relativ neue Verkehrsverbindungen und unterliegen speziellen Regelungen, Finanzierungen und Planungen. Daher haben die beiden Ettlinger Landtagsabgeordneten Barbara Saebel (Grüne) und Christine Neumann-Martin (CDU) beim Landesverkehrsministerium den Stand und die bevorstehenden Schritte zum Radschnellweg Ettlingen – Karlsruhe abgefragt. Ziel ist, nun rasch politisch und planerisch voranzukommen, um bald mit dem Bau beginnen zu können: Zunächst werden in der Voruntersuchung die Varianten der Strecken geprüft, ein Entwurf geplant und dieser in ein Baurechtsverfahren eingebracht. Daher sind die Städte Ettlingen und Karlsruhe innerhalb der Ortsdurchfahrten als Baulastträger einzubinden. Baulastträger und damit Finanzierer für die Strecke dazwischen ist das Land.
Vorzugstrasse muss geprüft werden
Die Vorzugstrasse aus der Machbarkeitsstudie des Regionalverbands (RVMO) beginnt am Bahnhof Ettlingen West und endet an der Weiherfeldbrücke in Karlsruhe. Ab Ettlingen wäre dann ein östlich bahnbegleitender Lückenschluss sowie ein weiterer an der Bulacher Straße bis zur A5 erforderlich, schreibt das Verkehrsministerium. Die weitere Trassenführung liefe zwischen Bahnlinie und Alb, dann östlich von Rüppur und auf der Straße „Links der Alb“ bis zur Weiherfeldbrücke. Das Ministerium weist „aufgrund des innovativen Charakters des Vorhabens“ auf zusätzlich frühzeitig durchzuführende Beteiligungsformate hin, um Widerstände zu reduzieren.
Anbindung entscheidend
Entscheidend für den Erfolg des Radschnellwegs sei eine gute Anbindung an das bestehende Radnetz, so das Verkehrsministerium. In einem Brief an die Oberbürgermeister Dr. Mentrup und Arnold weisen daher die beiden Landtagsabgeordneten auf eine Verbesserung der Anbindung aller Ortsteile bis nach Ettlingen-West bzw. Weiherfeldbrücke hin. Für die Verbesserung kommunaler Radwege stelle das Land schließlich erhebliche Mittel über das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) zur Verfügung. Deshalb müsse die Gemeinderatsdiskussion und ein Gemeinderatsbeschluss eine Gesamtkonzeption des Radnetzes in Ettlingen bzw. Karlsruhe beinhalten.
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