Nach einem Gespräch mit Michael Auen, Geschäftsführer der Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH, wendete ich mich an die Herrn Landrat Dr. Schnaudigel. Der Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) empfahl den Städten und Kommunen 25% der Kosten bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bei Überschreiten einer bestimmten Abwesenheitszeit einzusparen.
Allerdings entstanden und entstehen wegen der WfbM-bzw. Tagesstrukturschließungen v.a. an den besonderen Wohnformen Not-Tagesstrukturen, durch die dort zusätzliche Kosten entstehen, z.T. weil das Personal in den WfbM (oftmals bei einem anderen Träger) benötigt wird, z.T. weil die Not-Tagestrukturen „ineffizienter“ sind als die etablierten Angebote. Auch Quarantäne-Gruppen und Schutzmaterial erzeugen Mehraufwand.
Ich befürwortete die Weiterzahlung der Gelder.
Bis Ende Juni übernahm der Kreis die Kosten die vereinbarten Leistungen der Eingliederungshilfe. Ab dem 01. Juli 2020 folgt der Landkreis einem 3-Stufen Plan, welcher unter anderem folgendes vorsieht:
- Vollständige Weiterfinanzierung des Angebotes nur bei Vorliegen eines vertraglichen Anspruchs
- Bei nicht erbrachten Leistungen werden auf Antrag max. 75% der bisherigen Leistungsentgelte bezahlt
- Abweichungen wird es nur bei tragfähigen Ausnahmegründen geben
LRA Schnaudigel Freund Weiterfinanzierung Eingliederungshilfe
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