Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat die Landesregierung aufgefordert, die Anzahl und das finanzielle Volumen externer Beratungsleistungen zu reduzieren. „Insbesondere in den Bereichen, in denen es durch die Haushaltspläne 2017, 2018 und 2019 Stellenzuwächse gibt oder noch geben wird, soll die Eigenleistung deutlich ausgeweitet werden. Außerdem soll innerhalb der Landesverwaltung vorhandenes spezifisches Fachwissen ressortübergreifend stärker genutzt werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Finanzausschuss auf Anregung des Rechnungshofs in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. März 2018, einstimmig“, teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) mit. Im Jahr 2016 belief sich das Volumen für externe Beratungsleistungen für alle Ressorts auf insgesamt 13,4 Millionen Euro.
Nach Angaben des Vorsitzenden umfasst die Entscheidung des Ausschusses darüber hinaus die Aufforderung, den Dienststellen über ein elektronisch unterstütztes Verfahren die Möglichkeit zu geben, sich über entsprechende Kompetenzen bei anderen Dienststellen zu informieren. Außerdem soll die Regierung einen weiteren Bericht für die externen Beratungsleistungen in den Jahren 2017 und 2018 vorlegen. Über die veranlassten Schritte soll dem Landtag bis zum 30. April 2019 berichtet werden, zudem soll bis dahin der neue Bericht vorliegen, sagte Stickelberger.
In einer von der Landesregierung vorgelegten Übersicht sind alle externen Beratungsleistungen aufgeführt, die von den Ministerien und den nachgeordneten Dienststellen in den Jahren von 2014 bis 2016 in allen Aufgabenbereichen vergeben wurden. In der etwa 150 Seiten umfassenden Übersicht wurde darüber hinaus die Entwicklung der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen seit dem Jahr 2008 aufgeführt. Demnach belief sich das Gesamtvolumen für das Jahr 2016 auf rund 13,4 Millionen Euro. Im Jahr 2008 betrugen die Beratungsleistungen rund 8,1 Millionen Euro. Der höchste Stand wurde im Jahr 2015 mit etwa 19,1 Millionen Euro erreicht, so der Ausschussvorsitzende.
Laut Stickelberger sind in der Auflistung für die Bereiche der Ministerien folgende Gesamtauftragssummen für das Jahr 2016 erfasst: Staatsministerium: 72.954 Euro (2015: 72.570 Euro), Innenministerium 2,1 Millionen Euro (2015: 1,3 Millionen Euro), Kultusministerium 33.856 Euro (2015: 18.147 Euro), Justizministerium 9.094 Euro (2015: 1,6 Millionen Euro), Finanzministerium 1,1 Millionen Euro und Wirtschaftsministerium 504.036 Euro (2015 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 1,6 Millionen Euro), Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 713.278 Euro (2015: 459.920 Euro), Sozialministerium 519.188 (2015: 255.806 Euro), Umweltministerium 690.285 Euro (2015: 4,7 Millionen Euro), Verkehrsministerium 3,7 Millionen Euro (2015: 6,4 Millionen Euro), Wissenschaftsministerium 3,8 Millionen Euro (2015: 2,4 Millionen Euro), Integrationsministerium 129.143 Euro (2015: 64.697 Euro).
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