Der Oberrheinrat in seiner Plenarsitzung am 6. Juni 2016 und auf Vorschlag des Vorstands und der Kommission Wirtschaft & Arbeitsmarkt:
1.) stellt fest, dass der trinationale EuroAirport mit seinen 6‘000 Mitarbeitenden ein Grundpfeiler der wirtschaftlichen Prosperität der Region Oberrhein ist,
2.) stellt fest, dass deshalb seit der Unterzeichnung des entsprechenden Staatsvertrages 1949 und der von François Mitterrand für Frankreich 1989 unterzeichneten «Déclaration Tripartite» der speziellen Ausgangslage des «Schweizer Teils» des Flughafens durch die Anwendung von Schweizer Gesetzgebung Rechnung getragen wurde,
3.) stellt fest, dass diese Praxis seit mehreren Jahren von Frankreich in Frage gestellt wird, da es sich um französisches Territorium handelt,
4.) stellt fest, dass die seit längerem geführten Verhandlungen zu einem «accord de méthode social» bezüglich der arbeitsrechtlichen Fragen sowie anfangs 2016 zu einer gemeinsamen «Déclaration» bezüglich der Fragen der Besteuerung geführt haben; dieses Papier wurde am 23. Jan. 2016 vom französischen Präsidenten François Hollande und vom schweizerischen Bundespräsidenten Johann Schneider Ammann unterzeichnet,
5.) unterstreicht, dass es jetzt entscheidend ist, dass ein Staatsvertrag die dringend benötigte Rechtssicherheit der getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten garantiert. Damit sollte es gelingen, den bei verschiedenen Firmen festgestellten Investitionsstau zu lösen, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und den EuroAirport als trinationalen Flughafen der Region Oberrhein wieder zu stärken,
6.) bittet deshalb die Vertreter der beiden Regierungen, den Staatsvertrag umgehend auszuarbeiten und zur Unterzeichnung zu bringen,
7.) setzt sich im Interesse der gesamten Region für die Zukunft des Flughafens BaselMulhouse als entscheidender Motor der wirtschaftlichen Entwicklung ein,
8.) bittet alle Partner, es ihm gleichzutun.
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