Der Oberrheinrat in seiner Plenarsitzung am 9. Dezember 2016 und auf Antrag der Kommission Wirtschaft und Arbeitsmarkt:
1. stellt fest, dass die unterschiedlichen politischen Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme die Zusammenarbeit am Oberrhein im Gesundheits-wesen erschweren, wenn nicht sogar verunmöglichen und damit ein ernstzunehmendes Hemmnis für eine optimierte und innovative Gesundheitsversorgung am Oberrhein darstellen
2. wünscht deshalb, dass das Projekt TRISAN, welches durch die Entwicklung grenzüberschreitender Kooperationen eine Verbesserung des Gesundheitsangebotes am Oberrhein anstrebt, prioritär verfolgt wird,
3. fordert prioritär Kooperationen in Bereichen, in denen das Versorgungs-, Optimierungs- und Innovationspotential besonders hoch ist und ersucht deshalb:
4. auf eigene Lösungen, vor allem in spezialisierten Bereichen zu verzichten, wenn eine grenzüberschreitende Partnerschaft das Versorgungsziel ökonomisch und qualitativ besser erfüllt. Als Beispiel sei hier das Onkologische Zentrum in Lörrach (MVZ) aufgeführt, welches eine Partnerschaft mit dem Universitätsspital Basel und den Spitälern des Landkreises Lörrach unterhält. Oder die Versorgung von Frühgeborenen aus Frankreich durch das Universitäts-Kinderspital Beider Basel (UKBB), über welche Frankreich und die Schweiz kürzlich ein Abkommen unterzeichnet haben,
5. in geeigneten Fällen einen grenzüberschreitenden Zugang zu Einrichtungen zu ermöglichen. Als Beispiel sei hier der Behandlungspfad REHA genannt, welchem eine Vereinbarung (GRÜZ) zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Baselland und dem Landkreis Lörrach zugrunde liegt. Bei solchen Vereinbarungen ist jedoch sicherzustellen, dass die Auswahl der Einrichtungen und deren Qualität dem Standard im Entsendeland entsprechen,
6. die personalisierte Medizin als Herausforderung und Chance für eine innovative Gesundheitsversorgung am Oberrhein zu sehen und die dafür benötigten Patientendaten durch Entwicklung von Standards und Schnittstellen grenzüberschreitend bereitzustellen,
7. eine Lösung, um bei lebensbedrohenden Diagnosen (z.B. Schlaganfall) auch grenzüberschreitend eine sofortige Überführung in das nächstgelegene, spezialisierte Zentrum zu ermöglichen,
8.Diagnose-Methoden, die sich bewährt haben (z.B. Diagnose-Methoden zum Finden von Tumorzellen) schneller zu homologieren, damit sie im ganzen Oberrhein-Gebiet eingesetzt werden können,
9. die ambulante Behandlung grundsätzlich zu fördern und Anreize zu schaffen, um die Grundversorgung (Hausarztmedizin) auch in ländlichen Gebieten und grenzüberschreitend sicherzustellen, im Bewusstsein, dass eine gut funktionierende Grundversorgung, sowie ausgebaute ambulante Behandlungspfade, den Druck auf die medizinischen Zentren und stationären Einrichtungen vermindern und damit mithelfen, die Kosten zu senken.
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