Erweiterung des Straßengesetzes in Baden-Württemberg
Stuttgart/Ettlingen. Nachdem der Bund mit dem Carsharing-Gesetz eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum an Bundesstraßen zugelassen hat, wird in Baden-Württemberg nun auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen das Parken von Carsharing-Fahrzeugen möglich sein. Mit der Neuauflage des Straßengesetzes in Baden-Württemberg, das am vergangenen Freitag in Kraft getreten ist, haben die Kommunen und Landkreise mehr Handlungsspielraum.
Die Ettlinger Landtagsabgeordnete Barbara Saebel begrüßt die Änderung: „Carsharing hat nun endlich eine Chance, in der Breite zu wirken. Mit attraktiven Stellplätzen im öffentlichen Raum sind die Fahrzeuge besser sichtbar und erreichbar. Die Änderung des Landesgesetzes ist für die Region eine Chance, Carsharing voranzutreiben und für eine nachhaltige, vernetzte Mobilität die Voraussetzungen zu schaffen.“
Der Vorteil für die Nutzerinnen und Nutzer liegt auf der Hand. Kommunen und Anbieter können sich über den Wegfall von bürokratischen Hürden freuen. Reservierte öffentliche Flächen für Carsharing in unmittelbarer Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestelle erleichtern die Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln und schließen so eine Lücke im Umweltverbund. Saebel: „Damit schafft das Land eine gute Grundlage, um den fahrenden wie auch ruhenden Verkehr in den Kommunen weiter zu reduzieren und trotzdem den individuellen Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.“
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